Impfkosten
Als Extra-Leistung bezahlt die hkk zusätzlich die Impfungen für Masern, Grippe und FSME auch außerhalb der STIKO-Empfehlungen. Darüber hinaus übernimmt die hkk die HPV-Impfung für Frauen bis zum 26. Lebensjahr.
Vorsorge
Impfungen gehören bis heute zu den wirkungsvollsten Vorsorgemaßnahmen gegen schwere Infektionskrankheiten. Deswegen übernimmt die hkk für Ihre Versicherten alle von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Lesezeit: 2 Minuten / veröffentlicht:
Hier finden Sie aufgelistet alle von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen, welche die hkk für Ihre Versicherten übernimmt:
Darüber hinaus können bei bestimmten Erkrankungen weitere Impfungen notwendig werden.
Als Extra-Leistung bezahlt die hkk zusätzlich die Impfungen für Masern, Grippe und FSME auch außerhalb der STIKO-Empfehlungen. Darüber hinaus übernimmt die hkk die HPV-Impfung für Frauen bis zum 26. Lebensjahr.
Viele Eltern glauben, dass scheinbar „harmlose“ Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps oder Röteln zum Erwachsenwerden „dazugehören“. Doch auch sie können schwerwiegende Folgen haben. Daher sollten Sie für Ihre Kinder auf einen rechtzeitigen und vollständigen Impfschutz achten.
Für einige Impfungen wie beispielsweise gegen Masern, Mumps und Röteln existieren so genannte Kombinationsimpfstoffe, mit denen eine Impfung gegen mehrere Krankheiten zugleich möglich ist. Diese Impfungen sind gut verträglich und verursachen nur einen „Pieks“.
Hier finden Sie auf einen Blick alle Termine für die Standardimpfungen, die aktuell von der STIKO empfohlen werden.
Wenn sie schwanger sind oder eine Schwangerschaft planen, brauchen Sie auf ausreichenden Impfschutz nicht unbedingt zu verzichten. Impfungen mit so genannten „Totimpfstoffen“ wie zum Beispiel gegen Tetanus oder Grippe sind während einer Schwangerschaft unproblematisch, sollten jedoch erst im zweiten Drittel der Schwangerschaft durchgeführt werden, um eventuelle Risiken so gering wie möglich zu halten. Wird dagegen mit so genanntem „Lebendimpfstoff“, wie gegen Röteln oder Windpocken nötig, geimpft, sollte eine Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Impfung und für die folgenden drei Monate ausgeschlossen sein. Wurden Sie versehentlich geimpft, so ist dies allerdings kein Grund für den Abbruch einer Schwangerschaft. Eine Impfung während der Stillzeit ist generell unbedenklich, dennoch sollte Ihr Arzt auf die Fachinformationen zu Ihrem Impfstoff achten.
Sofern die Impfungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden, beteiligt sich die hkk zu 100 % an den Kosten. Zudem müssen Sie sich bei einem Arzt mit kassenärztlicher Zulassung oder dem Gesundheitsamt impfen lassen. Sie als hkk-Kunde bezahlen die Kosten zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die quittierte Rechnung zusammen mit Ihrer Bankverbindung bei uns ein. Danach überweisen wir Ihnen den entsprechenden Zuschuss.
Neben der eigentlichen Verabreichung des Impfstoffes gehören folgende ärztliche Leistungen zu einer Impfung dazu:
Den Impfstoff selbst erhalten Sie in der Regel direkt vom Arzt oder in der Apotheke. Erwachsene zahlen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Medikamente.