

Die elektronische Patientenakte
Im Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Wie funktioniert die Einrichtung, was bringt die ePA und welche Rechte haben Nutzer und Nutzerinnen?
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Die ePA – was ist das eigentlich?
Die elektronische Patientenakte ist im Grunde genommen eine herkömmliche Patientenakte mit zusätzlichen Vorteilen. In einer Patientenakte dokumentiert beispielsweise der Hausarzt oder die Hausärztin die Krankheitsgeschichte eines jeden Patienten und einer jeden Patientin. Diese Akte erstellen Praxen innerhalb eines der internen Verwaltungsprogramme und legen sie anschließend in Papierform in einen Ordner ab. Geht man dann in eine andere (Facharzt-)Praxis, legt diese eine weitere Akte an. Das gilt für jede Praxis, die man besucht. Deshalb müssen Sie auch immer wieder die gleichen Angaben machen: Welche Erkrankungen gibt es in der Familie? Was für Medikamente nehmen Sie ein? Und haben Sie eigentlich Allergien? Das allein ist schon lästig. Aber was sowohl Patienten und Patientinnen als auch das Gesundheitssystem unnötig belastet, sind Doppeluntersuchungen. Ärzte und Ärztinnen können schlichtweg nicht wissen, welche Untersuchungen zuvor bereits durchgeführt wurden, und führen sie deshalb erneut durch.
Mit der elektronischen Patientenakte gehört das ab 2025 der Vergangenheit an. Die ePA enthält die gleichen Informationen wie eine analoge Patientenakte. Der Hauptunterschied ist, dass sie als Datei auf einem hochsicheren Server in Deutschland gespeichert ist. Ausschließlich autorisierte Personen bekommen die Möglichkeit, die ePA einzusehen. Dort sind alle gesundheitsbezogenen Informationen über Sie gesammelt. Der Arzt oder die Ärztin hat sofort einen Überblick über Ihre Vorgeschichte und die durchgeführten Untersuchungen. Er oder sie kann also dort anknüpfen, wo die letzte behandelnde Person aufgehört hat. Darüber hinaus können Sie als Versicherte selbst Dateien wie Notfallkontakte und alte Arztbriefe hinzufügen. Auch der Impfpass und Medikamentenpläne finden in der ePA Platz.
Diese Vorteile bringt die ePA
Mit der ePA gerät die hektische Suche nach dem gelben Impfpass bald in Vergessenheit. Fügen Sie das kleine Heft einfach der digitalen Akte hinzu. Dort führen es die Praxen dann weiter. Das sind gleich drei Vorteile auf einmal: Arztbriefe, Impf- und Mutterpässe sowie Bonushefte verstauben nicht mehr in irgendwelchen Ordnern, können nicht verloren gehen und werden auch nicht zwischen verschiedenen Arztbesuchen irgendwo liegen gelassen. Die digitale Version spart außerdem Papier – Zettelwirtschaft ade!
Die ePA spart nicht nur Zeit, sondern verbessert auch die Kommunikation. Praxen müssen keine Akten mehr hin und her schicken, um sich gegenseitig über die letzten Untersuchungen zu informieren. Das reduziert Doppeluntersuchungen, entlastet die Leistungserbringer und erleichtert den Arztwechsel. Das Ergebnis ist eine hohe Patientensicherheit und Versorgungsqualität.
Darüber hinaus sehen die Nutzerinnen und Nutzer der ePA-App genau, welche Informationen (Daten, Diagnosen, Untersuchungen) erfasst wurden und erhalten so mehr Transparenz.
Der Medikationsplan ist ebenfalls in der ePA einsehbar. So sehen alle zugangsberechtigten Leistungserbringer, welche Medikamente Sie bereits nehmen. Und sie wissen dadurch, welche Medikamente sie auf keinen Fall verabreichen dürfen. Im Notfall kann es lebensrettend sein, wenn der Notarzt oder die Notärztin sehen kann, welches Medikament er oder sie auf keinen Fall verabreichen darf.
ePA ohne App
Um die zahlreichen Vorteile der ePA zu nutzen, ist keine App erforderlich. Die ePA ist zunächst nur eine digitale Akte. Der Schlüssel zu dieser Datei ist Ihre Gesundheitskarte. Durch das Einlesen der Gesundheitskarte rufen die Leistungserbringer die relevanten Daten aus der Akte ab. Bei Änderungswünschen, z. B. wenn Sie jemandem den Zugriff auf die ePA verweigern oder etwas aus der Akte löschen möchte, ist ein Anruf bei der Ombudsstelle erforderlich.
Gut zu wissen: Ihre Rechte
Bei einer Papierakte im Praxisschrank haben Sie das Recht, sich eine Kopie machen zu lassen und die Akte einzusehen. Mit der ePA können Sie die Akte jederzeit einsehen und überprüfen, was darinsteht. Damit erhalten Sie mehr Kontrolle über ihre Daten.
Der Schlüssel zum digitalen Aktenschrank ist die Gesundheitskarte. Der Zugriff auf den Inhalt der ePA erfolgt durch das Einlesen der Karte in der Praxis oder bei einem anderen Leistungserbringer (Apotheke, Sanitätshaus, Physio-Praxis o.ä.). Die Zugriffsberechtigung für Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin gilt dann für 90 Tage. Danach ist ein erneutes Einscannen erforderlich. Übrigens: Nicht jeder, der die Karte einliest, hat Zugriff auf alle Daten. Die Leistungserbringer (Apotheken, (Zahn-)Arztpraxen, Pflegekräfte, Psychotherapeuten) können nur auf die für den jeweiligen Behandlungskontext relevanten Daten zugreifen. Der Psychotherapeut kann also nicht sehen, was der HNO-Arzt eingegeben hat.
Opt-In, Opt-Out
Die ePA gibt es schon seit 2021. Bei der Einführung war es allerding so, dass man sich aktiv anmelden musste, damit eine ePA erstellt wird. Das nennt sich „Opt-In“. Ab Januar 2025 ändert sich das zu der „Opt-Out“-Variante. Das bedeutet: Sie müssen nichts tun, damit eine ePA für Sie eingerichtet wird. Das Erstellen erfolgt automatisch. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Wenn eine ePA einmal erstellt ist, dann besteht sie ein Leben lang (es sei denn, Sie widersprechen – was jederzeit möglich ist). Auch wenn Sie die Krankenkasse wechseln, nehmen Sie „Ihre“ ePA mit. Dennoch besteht immer die Möglichkeit sich gegen die ePA zu entscheiden. Ebenso besteht immer die Möglichkeit sich dafür zu entscheiden und den einmal erteilten Widerspruch zu widerrufen.
Noch Datenschutz-Bedenken? So bleiben Ihre Daten sicher
Bei so vielen Daten an einem Ort kann die Befürchtung aufkommen, dass Fremde Zugriff auf diese haben. Ein verständliches Gefühl, wenn man bedenkt, dass es sich um sensible, persönliche Informationen handelt. Deshalb wurde bei der Entwicklung der ePA und der Speicherung der Daten besonders auf Datenschutz und Sicherheit geachtet. So stehen zum Beispiel die Server in Deutschland und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Bestimmungen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Zugriff für Leistungserbringer zu verweigern, einzuschränken oder zu gewähren. Das geht über die ePA-App der Krankenkasse, aber auch über die Ombudsstelle. Ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt betrifft die Nutzung der ePA per App: Nach der erstmaligen Identifizierung ist die App mit einem Code geschützt. Dieser muss bei jedem Öffnen der App eingegeben werden. Bei diesen wertvollen Daten sollten unbedingt darauf achten, ein sicheres Passwort zu verwenden.
FAQ
Wenn Sie noch weitere Fragen zu der elektronischen Patientenakte haben, schauen sie doch gerne mal in unsere FAQs rein.