Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening)
Für gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren gibt es alle zwei Jahre eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening), um weißen oder schwarzen Hautkrebs frühzeitig zu erkennen. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte. Für alle Versicherten zwischen 18 und 35 Jahren übernimmt die hkk ebenfalls alle zwei Jahre die Kosten über das Erstattungsverfahren.