Zur Person
Miruna Xenocrat ist Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte (Bitkom Akademie). Sie arbeitet außerdem ehrenamtlich für den ArbeitnehmerHilfe e.V. als Rechtsanwältin.
Die große Liebe am anderen Ende des Schreibtisches? Das hört sich aufregend und auch praktisch an. Nur sollte darunter nicht die Beziehung mit der Kollegschaft und dem Chef leiden. Regeln für ein gutes Arbeitsklima – und was rechtlich zu beachten ist – haben wir hier zusammengefasst.
Gleich vorweg: Liebe ist Privatsache. Wann man sich wo in wen verliebt, lässt sich nicht steuern. Deswegen sind auch Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz kein Tabu. Auch der Chef kann das nicht verbieten, wie die Rechtsexpertin Miruna Xenocrat weiter unten im Interview erklärt.
Trotzdem braucht es einiges an Fingerspitzengefühl, damit die Zweisamkeit nicht zur Belastung für das Arbeitsklima wird.
Wer verliebt ist, hat nur noch Augen für den anderen. Während der Arbeitszeit darf die Produktivität jedoch nicht merklich unter Flirtereien leiden. Die beruflichen Verpflichtungen haben Vorrang, dass darf der Chef auch einfordern.
Besonders kompliziert wird es, wenn zwischen den Liebenden ein Hierarchiegefälle im Unternehmen besteht. Der Verdacht, dass dann eine Person von der anderen bevorzugt behandelt wird, liegt dann schnell in der Luft.
Mit Egoismus sollten Paare am Arbeitsplatz sowieso nicht auftreten. Sondern rücksichtsvoll sein und mit folgenden Verhaltensweisen für ein positives Arbeitsklima sorgen:
In Deutschland gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften für Liebesbeziehungen zwischen Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz. Es gibt jedoch allgemeine rechtliche Grundsätze, die auch Beziehungen betreffen können. Dazu gehört die Verpflichtung des Arbeitgebers, ein sicheres und belästigungsfreies Umfeld zu schaffen. Jede Form der sexuellen Belästigung oder Diskriminierung muss unterbunden werden.
Was für Paare zu beachten ist, hat uns die Fachanwältin für Arbeitsrecht Miruna Xenocrat vom ArbeitnehmerHilfe e.V. erklärt:
Kann ich allein für eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz gekündigt werden?
Ganz klar nein, das ist kein Kündigungsgrund.
Welche Regeln gelten für Beziehungen am Arbeitsplatz?
Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben, da hier die Privatsphäre der Mitarbeiter betroffen ist, da kann ein Arbeitgeber keine Anweisungen erteilen. Wichtig ist nur, dass die Beziehung die Arbeit nicht negativ beeinflusst. Solange alle professionell sind, ist sowohl die Beziehung als auch die Affäre am Arbeitsplatz erlaubt und darf nicht verboten werden. Auch wenn die Arbeitsleistung durch die Beziehung leidet, werden Arbeitnehmer z. B. nicht wegen der Beziehung abgemahnt, sondern wegen der fehlerhaften Arbeitsleistung.
Was sind No-Gos für die Liebenden?
No-Go ist es, wenn die Arbeitsleistung darunter leidet und das Arbeitsklima. Ansonsten gilt aber: Die Liebe am Arbeitsplatz ist Privatsache.
Wie reagiere ich, wenn mein Arbeitgeber eine Unterbindung meiner Beziehung fordert?
In erster Linie einmal professionell und bestimmt. Dabei kann ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber höflich darauf hinweisen, dass die Beziehung zu seiner Privatsphäre gehört.
Miruna Xenocrat ist Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte (Bitkom Akademie). Sie arbeitet außerdem ehrenamtlich für den ArbeitnehmerHilfe e.V. als Rechtsanwältin.
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