Diese Begriffe gehen häufig durcheinander. Doch fast immer ist ein Pedelec gemeint, wenn von einem E-Bike gesprochen wird. Für das Pedelec (Pedal Electric Cycle) sind weder Führerschein noch Zulassung oder Versicherungskennzeichen nötig. Es verfügt über einen Elektromotor mit höchstens 250 Watt Leistung. Dieser unterstützt Fahrer oder Fahrerin bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde – stufenweise regulierbar. Wer schneller unterwegs sein möchte, muss auf eigene Körperkraft setzen.
Hinter dem S-Pedelec verbirgt sich ein „Speed-Pedelec“, das Nutzerin oder Nutzer bis zu beachtlichen 45 Kilometer pro Stunde schnell werden lässt. Auch hier müssen Fahrerin oder Fahrer jedoch selbst in die Pedale treten, bevor der Schub durch den Motor beim Radeln entlastet. Die S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder. Fahrer müssen daher mindestens 16 Jahre alt sein sowie eine Betriebs- und die Fahrerlaubnis Klasse AM besitzen. Zusätzlich ist in Versicherungskennzeichen zu investieren. Ein Helm darf während der Fahrt ebenfalls nicht fehlen.
Auf dem eigentlichen E-Bike geht es hingegen auch voran, ohne eigene Körperkraft einzusetzen. Bis maximal 20 Kilometer pro Stunde lässt es sich per Drehgriff oder Schaltknopf fahren. Ist es eiliger, müssen Fahrerin oder Fahrer auch hier selbst aktiv werden. Wie das S-Pedelec verfügt das E-Bike über einen leistungsstärkeren Antrieb als ein normales Pedelec. Damit läuft es ebenso in der Kategorie Kleinkraftrad. Bevor man sich also in den Sattel schwingen kann, braucht es eine Mofa-Prüfbescheinigung, eine Betriebserlaubnis sowie Versicherungskennzeichen. Helmpflicht besteht für dieses Modell nicht.