Die Tücken von Functional Food
Milchprodukte, Brot, Margarine oder Getränke – beim Gang durch den Supermarkt treffen Verbraucher immer wieder auf Lebensmittel, die vermeintlich die Abwehrkräfte stärken, eine gesunde Darmflora unterstützen oder den Cholesterinspiegel senken sollen. Produkte, die einen gesundheitlichen Zusatznutzen versprechen, werden funktionelle Lebensmittel oder „Functional Food“ genannt.
Im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich bei den funktionellen Lebensmitteln nicht um Nährstoffkonzentrate wie bei Vitamintabletten, sondern um Lebensmittel in ihrer typischen Form. Als funktionelle Zutaten kommen neben Vitaminen, Mineralstoffen und Fettsäuren auch probiotisch wirkende Mikroorganismen oder Pflanzenstoffe wie Ginkgo, Aloe Vera, Guarana oder Bioflavonoide zum Einsatz.
Obwohl sie meist deutlich teurer sind als herkömmliche Produkte, ist die Nachfrage groß: Laut einer Online-Befragung des Marktforschungsinstituts IPSOS kauft knapp jeder zweite Deutsche mehrmals im Monat Nahrungsmittel mit gesundheitlichem Zusatznutzen. Zwei Drittel sind sogar bereit, für funktionelle Lebensmittel mehr zu bezahlen. Besonders beliebt sind demnach immunstärkende Lebensmittel.
Werben Hersteller mit nährstoff- oder gesundheitsbezogenen Angaben wie „enthält Kalzium“, „reich an Ballaststoffen“, „cholesterinsenkend“ oder „immunstärkend“, dann muss das Produkt die Regelungen der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben erfüllen, der so genannten Health-Claims-Verordnung. Mit dem Ziel, eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden, sind seit 2012 Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelpackungen nur noch dann erlaubt, wenn sie wissenschaftlich nachweisbar sind.
Health-Claims-Verordnung
Werben Hersteller mit nährstoff- oder gesundheitsbezogenen Angaben wie „enthält Kalzium“, „reich an Ballaststoffen“, „cholesterinsenkend“ oder „immunstärkend“, dann muss das Produkt die Regelungen der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben erfüllen, der so genannten Health-Claims-Verordnung. Mit dem Ziel, eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden, sind seit 2012 Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelpackungen nur noch dann erlaubt, wenn sie wissenschaftlich nachweisbar sind.
Doch auch wenn beispielsweise Vitamin C die Abwehrkräfte stärken kann, heißt das nicht, dass die damit beworbenen Produkte automatisch sinnvoll und notwendig sind, kritisiert Oliver Huizinga von Foodwatch. Die Verbraucherschutzorganisation hat in einer Studie mehr als 600 Lebensmittel untersucht, die mit Vitaminen werben. Ergebnis: Von den etwa 200 Produkten in Deutschland waren 90 Prozent zu süß, fettig oder salzig und entsprachen nicht den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für ausgewogene Lebensmittel. „Das ist nicht so, wie die Health-Claims-Verordnung mal gedacht war. Sie sollte eigentlich verhindern, dass ungesunde Produkte als gesund beworben werden. Das Gegenteil ist eingetreten. Jetzt dürfen Hersteller ganz legal mit Segen der EU zuckrige Produkte, Süßwaren, salzige Produkte mit Gesundheitsbotschaften versehen“, so Huizinga.
Im schlimmsten Fall könne dies sogar gefährlich werden, glaubt der Verbraucherschützer. Beispiel: Energy-Drinks, die mit B-Vitaminen werben und Leistungssteigerung versprechen. „Die Produkte enthalten sehr viel (flüssigen) Zucker und fördern damit die Entstehung von Übergewicht und Typ-2-Diabetes. Zudem enthalten sie große Mengen Koffein und werden von Kindern und Jugendlichen regelmäßig überdosiert.“ Auf der Verpackung werde jedoch dank der Health Claims-Verordnung ganz legal versprochen, dass leistungssteigernde Effekte mit dem Konsum einhergehen. Das sei weder im Sinne des Verbraucherschutzes noch des Gesundheitsschutzes von Kindern und Jugendlichen.