Ein Sparschwein treibt auf einem kleinen aufblasbaren Rettungsboot auf dem Meer.
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Sabbatical: Diese Finanzierungsmodelle gibt es

Wer eine berufliche Auszeit nehmen will, sollte sich rechtzeitig überlegen, wie dies finanziell gestemmt werden kann. Unterschiedliche Varianten kommen in Betracht. Der öffentliche Dienst nimmt eine Vorreiterrolle bei der Gewährung von Sabbaticals ein. Vor allem größere Unternehmen reagieren mittlerweile aber auch auf die Bedürfnisse ihrer Beschäftigten und bieten Modelle an.

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Zur Finanzierung von Sabbaticals existieren vier verschiedene Grundmodelle:

Unbezahlte Freistellung

Ein einfacher Weg zum Sabbatical besteht darin, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dieser ist zudem auch recht kurzfristig möglich. Der Arbeitgeber stellt den Angestellten dabei von der Arbeit frei und die Auszeit wird ganz über private Ersparnisse finanziert. Bei Auszeiten unter vier Wochen übernimmt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge. Üblicherweise dauert ein Sabbatical aber länger als einen Monat. Ist das der Fall, muss der Arbeitnehmer Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Bei diesem Modell sollte man sich auch über die Risiken im Klaren sein: „Wer ein unbezahltes Sabbatical anstrebt, sollte sich bewusst machen, dass ein großzügig berechnetes finanzielles Polster vorhanden sein muss, ansonsten kann es schwierig werden, die Zeit ohne Job und ohne Bezahlung durchzustehen“, warnt Sabbatical-Coach Frank Möller.

Lohnverzicht

Hierbei handelt es sich um ein sehr geläufiges Sabbatical-Modell. Der Arbeitnehmer arbeitet in einer vorab zu definierenden Ansparphase wie gewohnt in Vollzeit und verzichtet dabei auf einen Teil seines Gehalts. In der Freistellungsphase erhält der Arbeitnehmer weiter das gekürzte Gehalt. Je nach Zeitraum fällt die Gehaltskürzung größer oder kleiner aus. Die Freistellungsphase muss dabei nicht am Ende des gesamten Zeitraums liegen. Der Arbeitnehmer bleibt während der Freistellung sozialversichert. Das Lohnverzichtmodell kommt bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst am häufigsten zum Einsatz.

Teilzeitvertrag

Dieses Modell ist eine Unterform des Lohnverzichtsmodells. Der Arbeitnehmer schließt mit dem Arbeitgeber über einen vorab zu definierenden Zeitraum einen Teilzeitvertrag ab. Er arbeitet aber weiterhin in Vollzeit, jedoch für das niedrigere Teilzeitgehalt. Die Überstunden wandern auf ein Arbeitszeitkonto und werden während der Freistellungsphase ausgezahlt. Die Sozialversicherung über den Arbeitgeber läuft weiter.

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Langzeitkonto

Bei diesem Modell existieren zwei Grundvarianten: Beim Arbeitszeitkonto spart der Arbeitnehmer über mehrere Jahre Überstunden an. Beim Zeitwertkonto können neben Überstunden auch nicht genutzter Resturlaub, Bonuszahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen angespart werden. In beiden Fällen wird das angesparte Wertguthaben während der Freistellungsphase ausgezahlt. Auch hier bleibt der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber sozialversichert.

Öffentlicher Dienst: Gesetzlicher Anspruch

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben in Deutschland in der Regel einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Sabbatjahr. Bei den konkreten Modellen gibt es teilweise Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Für Bundesbeamte gilt die sogenannte Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV). In den Ländern gelten die jeweiligen Regeln des Landesrechts. Grundsätzlich ist das Sabbatjahr im öffentlichen Dienst in eine Anspar- und eine Freistellungsphase unterteilt. Wie lange diese Phasen jeweils dauern, ist unterschiedlich geregelt. „Die häufigste Sabbatical-Variante ist eine einmalige, meist einjährige Freistellung vom Dienst nach einer Ansparphase“, sagt Frank Möller.

Privatwirtschaft zieht nach

In der freien Wirtschaft existiert kein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical. Meist bieten größere Unternehmen ihren Mitarbeitern jedoch Sabbatical-Modelle an. So gibt es bei der BMW AG das Angebot, sich für einen entsprechenden Entgeldverzicht einen Freizeitblock von ein bis sechs Monaten zu „kaufen“. BMW-Pressesprecherin Angela Konert erklärt die verschiedenen Optionen genauer: „Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung ab Vertragsbeginn über die jährlichen Sonderzahlungen. Es besteht aber auch die Möglichkeit zur Kürzung aus dem laufenden Entgelt. Als dritte Option kann der Mitarbeitende ein individuelles Rückzahlungsmodell vorschlagen, das die Rückzahlung innerhalb eines festgelegten Zeitraums von drei Jahren sicherstellt.“ Das Sabbatical kann bei BMW nur für volle Kalendermonate genommen werden. Nutzen können es alle Mitarbeiter des Unternehmens.

Das Foto zeigt Frank Möller, der an einer Mauer lehnt.

Zur Person

Frank Möller ist Sabbatical-Coach und berät Berufstätige auf ihrem Weg in die Auszeit.

Das Foto zeigt Angela Konert.

Zur Person

Angela Konert ist Sprecherin Personal bei der BMW Group.

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