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Mutterschutz

Entbunden von Geldsorgen: Die hkk bezahlt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres letzten Nettoverdienstes.

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Bei aller Freude auf Ihr Baby: Wahrscheinlich machen Sie sich Gedanken darüber, wie Sie in der beruflichen Pause vor und nach der Geburt finanziell über die Runden kommen sollen. Zum Glück gibt es speziell für diese Phase Regelungen, die Ihnen helfen können.

Wer bekommt Mutterschaftsgeld?

  • Sie sind als Arbeitnehmerin bei der hkk Mitglied und bekommen wegen der Schutzfristen kein Entgelt mehr.
  • Sie sind Arbeitslosengeld-I-Bezieherin und die Arbeitsagentur stellt wegen der Schutzfristen die Leistungsgewährung ein.
  • Sie sind selbstständig tätig, mit Anspruch auf Krankengeld bei der hkk versichert und erzielen wegen der Schutzfristen kein Arbeitseinkommen mehr.
  • Sie sind als Studentin pflichtversichert und Ihr Arbeitgeber zahlt wegen der Schutzfristen kein Entgelt mehr.

Wie lange wird der Verdienstausfall gezahlt?

Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt sechs Wochen vor der erwarteten Geburt und endet acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach der Geburt. Bei Frühgeburten verlängert sich der Anspruch um die Zeit, die der Mutter aufgrund der vorzeitigen Geburt verloren gegangen ist, im Höchstfall aber sechs Wochen.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme stellt Ihnen zu Beginn der Schwangerschaft eine „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin“ aus. Auf der Rückseite dieser Bescheinigung befindet sich ein Antrag auf Mutterschaftsgeld.

  • An Ihren Arbeitgeber senden wir eine Entgeltbescheinigung zur Ausfüllung.     
  • Sind Sie Bezieherin von Arbeitslosengeld I, erhalten Sie von der Arbeitsagentur eine „Bescheinigung für den Bezug von Mutterschaftsgeld“. Diese reichen Sie uns bitte in Kopie ein.     
  • Selbstständige mit Einkommensausfall bekommen diesen, wie auch im Falle der Arbeitsunfähigkeit, ersetzt. Für die Berechnung greift die hhk auf die vorliegenden Unterlagen, den letzten Einkommensteuerbescheid, zurück.

Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes

  • Arbeitnehmerinnen: Das Mutterschaftsgeld entspricht Ihrem letzten Nettogehalt. Davon übernimmt die hkk maximal 13 Euro je Kalendertag. Ihr Arbeitgeber kommt für den Rest auf, so dass die Summe Ihrem durchschnittlichen Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Zahlt Ihr Arbeitgeber allerdings während der Schutzfristen Ihr Entgelt voll weiter, ruht Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld.     
  • Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I: Die Höhe des Arbeitslosengeldes vor den Schutzfristen ist auch die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes. Hier ändert sich also für Sie nichts.     
  • Selbstständige: Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Krankengeldes. Es wird berechnet aus dem Arbeitseinkommen des letzten Einkommensteuerbescheids.

So zahlt die hkk

Die hkk zahlt Ihr Mutterschaftsgeld in der Regel in zwei Überweisungen. Die erste Zahlung erfolgt, sobald der hkk alle erforderlichen Unterlagen vor der Geburt Ihres Babys vorliegen (ärztliche Bescheinigung, Antrag, Entgeltbescheinigung / Einkommensnachweis).

Sobald Sie vom Standesamt die Geburtsbescheinigungen erhalten haben, reichen Sie die „Bescheinigung für Mutterschaftshilfe“ im Original bei Ihrer hkk ein. Aufgrund dieser Bescheinigung berechnet die hkk das Ende Ihrer Schutzfrist und überweist Ihnen das Mutterschaftsgeld.

Der Rundumschutz für Ihr Kind

In den meisten Fällen kann Ihr Kind bei der hkk beitragsfrei in der Familienversicherung bei Mutter oder Vater mitversichert werden.

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Geburtsvorbereitungskurse

Ihr seid bald zu dritt? Herzlichen Glückwunsch! Die hkk sorgt gern dafür, dass ihr der Geburt eures Kindes unbeschwert entgegen seht. Denn: Die hkk übernimmt insgesamt 80 % des Rechnungsbetrages für einen Geburtsvorbereitungskurs für den bei der hkk versicherten Partner.

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