Zulassung als Süßstoff erst 2011
Für unsere Kultur entdeckt wurde die Pflanze schon im Jahre 1887: Der Schweizer Botaniker Moises Giacomo Bertoni beschrieb, dass sich schon mit wenigen Blättern ein kräftiger Tee oder Kaffee süßen ließ – und gab der Pflanze den Namen Stevia rebaudiana. Dennoch sollte es noch mehr als hundert Jahre dauern, bis ein aus Stevia gewonnener Süßstoff in Europa zugelassen wurde: Seit Dezember 2011 darf innerhalb der gesamten EU der Lebensmittel-Zusatzstoff E 960 verwendet werden: ein Extrakt des stark süßenden Pflanzenbestandteils. Die Vorteile der Substanz liegen auf der Hand: Stevia ist – je nach Konzentration des Extraktes – 300-mal süßer als Zucker, transportiert dabei jedoch keine einzige Kalorie. Das bedeutet: Lebensmittel und Getränke, die mit Stevia gesüßt werden, sind kalorienreduziert oder sogar kalorienfrei, wenn auch in den anderen Zutaten keine Kalorien stecken. Und weniger Kalorien bedeutet: weniger Nachschub für die Fettzellen, die sich gerne an Bauch, Beinen und Po anreichern, aber auch weniger „Futter“ für die Karies-Bakterien, um sich zu vermehren und dabei den Zähnen Schaden zuzufügen.