Hinweis
Zusätzliche Informationen zum Versicherungsschutz in jedem Urlaubsland erhalten Sie bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland). Dort finden Sie unter anderem ein Urlaubsmerkblatt für jedes Land.
Der wohlverdiente Urlaub soll Erholung bringen. Doch was, wenn Sie plötzlich krank werden oder medizinische Hilfe im Ausland benötigen? Mit einem fremden Gesundheitssystem? Keine Sorge. Wenn Sie gut vorbereitet sind und Ihre Versicherungsoptionen kennen, können Sie diese Herausforderung meistern.
Krank im Ausland? Das wünscht sich keiner. Erwischt es einen aber doch oder verletzt man sich im Urlaub, ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und bestens informiert zu sein. Daher sollten Sie bei den Reisevorbereitungen nicht nur ans Kofferpacken denken.
Informieren Sie sich bereits vor der Abreise über Ihr Urlaubsziel. Praktisch: Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden Sie wichtige Informationen über das dortige Gesundheitssystem sowie mögliche Gesundheitsrisiken und Empfehlungen. Auf dieser Grundlage können Sie dann auch Ihre Reiseapotheke planen und bestücken.
Zusätzliche Informationen zum Versicherungsschutz in jedem Urlaubsland erhalten Sie bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland). Dort finden Sie unter anderem ein Urlaubsmerkblatt für jedes Land.
Zudem ist es wichtig, Ihre Versicherungssituation im Ausland zu kennen. Aufschluss darüber gibt Ihnen Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf deren Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
In der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina gilt eine Ausnahme: Sie müssen für diese Länder einen Auslandskrankenschein bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das sollten Sie mindestens zehn Tage vor der Reise tun. In allen anderen Ländern sind Sie mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht versichert.
In den aufgeführten Ländern können Sie mit Ihrer persönlichen Krankenversicherungskarte zum Arzt gehen. Sie sollten dazu immer auch Ihren Personalausweis bzw. Reisepass dabeihaben. Die Abrechnung erfolgt über die Versicherungskarte mit Ihrer Krankenkasse.
Ihre Krankenkasse erstattet nur Leistungen, die in Deutschland üblich sind. In bestimmten Fällen müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen, zum Beispiel wenn Ihre EHIC nicht akzeptiert wurde. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung erfolgt basierend auf den Kosten, die für die Behandlung in Deutschland angefallen wären. „Stellen Sie sicher, dass Sie eine ausführliche Rechnung sowie einen Arztbefundbericht erhalten, da nur die Leistungen zurückbezahlt werden können, die auch in Deutschland erstattet würden, sprich Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind, und auch nur zum deutschen Vertragssatz”, erklärt Rebecca Lookhof, Teamleiterin Ausland bei der hkk.
„Diese Zusatzversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland in erweitertem Umfang ab und schützt Sie vor finanziellen Belastungen”, so die Expertin weiter.
Die hkk arbeitet bei der privaten Auslandsversicherung mit der LVM zusammen. Der Zusatzschutz ist bereits ab 12,90 Euro pro Jahr für Einzelpersonen erhältlich. Es gibt auch Familientarife. Eine kleine Investition für eine große Entlastung im Ernstfall.
Wenn Sie im Ausland zum Arzt gehen, in dem die EHIC gilt, werden nur akut medizinisch notwendige Leistungen erstattet. „Haben Sie zum Beispiel eine Ohrenentzündung oder sind verletzt, zählt das als akut medizinisch notwendig. Möchten Sie Ihre Sehwerte beim Augenarzt überprüfen lassen, ist das keine akute Erkrankung und könnte auch nach Rückkehr in Deutschland gemacht werden”, erklärt Rebecca Lookhof.
Ästhetische und kosmetische Behandlungen oder Leistungen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Auch hier gilt wieder: Ist es medizinisch akut und der Krankenhausaufenthalt notwendig, dann trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür. Doch auch im Krankenhaus muss die Rechnung häufig im Voraus bezahlt und Zuhause eingereicht werden. Ein Krankentransport aus dem Ausland nach Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenkasse jedoch nie übernommen. Den trägt allerdings die private Auslandsversicherung.
Wenn Sie im Ausland ein verschreibungspflichtiges Medikament benötigen, müssen Sie die Kosten in der Regel zunächst selbst tragen. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie die Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen. Voraussetzung: Eine Rechnung, auf der genau steht, um welches Medikament es sich handelt. Eine vor Ort bezahlte Rezeptgebühr sowie der Eigenanteil sind nicht erstattungsfähig.
Die Gesundheitswissenschaftlerin Rebecca Lookhof ist Leiterin des Teams „Ausland“ bei der hkk.
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