Zusätzliche Informationen zum Versicherungsschutz in jedem Urlaubsland erhalten Sie bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland). Dort finden Sie unter anderem ein Urlaubsmerkblatt für jedes Land.
Wenn Sie im Ausland zum Arzt gehen, in dem die EHIC gilt, werden nur akut medizinisch notwendige Leistungen erstattet. „Haben Sie zum Beispiel eine Ohrenentzündung oder sind verletzt, zählt das als akut medizinisch notwendig. Möchten Sie Ihre Sehwerte beim Augenarzt überprüfen lassen, ist das keine akute Erkrankung und könnte auch nach Rückkehr in Deutschland gemacht werden”, erklärt Rebecca Lookhof.
Ästhetische und kosmetische Behandlungen oder Leistungen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.