Bei üblichen Medikamenten sollte es beim Grenzübertritt keine Probleme geben, wenn sie für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie starke Schmerzmittel, Medikamente zur Behandlung von ADHS sowie Psychopharmaka, sollte man sich vorab immer mit dem Arzt beraten.
Für eine Reise innerhalb des sogenannten Schengen-Raumes – dazu zählen die beliebtesten Reiseziele innerhalb der Europäischen Union wie Dänemark, Griechenland, Italien, Spanien, Österreich, Portugal, aber auch Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Norwegen – kann der Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Darin werden die Medikamentendosis, die einzelnen Wirkstoffe sowie die Reisedauer vermerkt. Diese Bescheinigung muss im Anschluss von der Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden.
Für Reisen außerhalb des Schengen-Raumes gibt es keine einheitliche Regelung. Hier können die Importbestimmungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sein, sodass Reisenden, die auf solch starke Medikamente angewiesen sind, nichts anderes übrig bleibt, als sich direkt an die entsprechende diplomatische Vertretung zu wenden – also die Botschaft oder das Konsulat.
Bitte überprüfen Sie die aktuellen Informationen auf den angegebenen Webseiten (siehe "Quellen"), um sicherzustellen, dass die Regelungen und Empfehlungen noch aktuell sind.