Herz-Lungen-Wiederbelebung
Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr eines Kreislaufstillstandes.
Autor:
hkk Redaktionsteam
Beachten Sie: Für Säuglinge und Kleinkinder gelten besondere Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen.
Kreislaufstillstand erkennen
- Keine Reaktion auf Ansprache und Rütteln an den Schultern (Bewusstlosigkeit)
- Keine normale Atmung vorhanden
Maßnahmen
- Notruf veranlassen bzw. selbst durchführen (falls noch nicht geschehen)
- 30 x Herzdruckmassage
- 2 x Atemspende
- Herzdruckmassagen und Atemspenden im Wechsel so lange durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft und die Maßnahmen fortführt oder der Betroffene wieder normal zu atmen beginnt
1. Herzdruckmassage
- Neben dem Betroffenen in Höhe des Brustkorbs knien
- Den Ballen einer Hand auf das untere Drittel des Brustbeins platzieren (= Mitte des Brustkorbs)
- Den Ballen der anderen Hand auf die erste Hand aufsetzen.
- Die Arme des Helfers sind gestreckt und der Brustkorb wird senkrecht von oben durch Gewichtsverlagerung des eigenen Oberkörpers 30 x ca. 4-5 cm tief eingedrückt (Arbeitsfrequenz 100/Minute)
- Druck- und Entlastungsdauer sollten gleich sein
Beatmung und Herzdruckmassage erfolgen dann im steten Wechsel: 30 x Drücken, 2 x Beatmen.
2. Atemspende
- Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.
- Mit Daumen und Zeigefinger der an der Stirn liegenden Hand den weichen Teil der Nase verschließen
- Mund des Betroffenen bei weiterhin angehobenem Kinn öffnen
- normal einatmen und Lippen dicht um den Mund des Betroffenen legen
- Luft über einen Zeitraum von einer Sekunde gleichmäßig in den Mund des Betroffenen blasen, sodass sich der Brustkorb sichtbar hebt
- Kopflage des Betroffenen beibehalten, eigenen Kopf zur Seite drehen, erneut
- einatmen und darauf achten, ob sich der Brustkorb des Betroffenen
- wieder senkt
- Betroffenen ein zweites Mal beatmen
- Setzt die Atmung wieder ein, Stabile Seitenlage.
- Setzt die Atmung nicht ein, Maßnahmen (Druckmassage, Atemspende) bis zum Eintreffen des Fachpersonals durchführen